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So schön bist du dabei. Wir freuen uns fest auf dich. Herzensfreudige Grüsse
Ursula, Franziska, Barbara, Nadja, Evelyn, Karin, Tabea
Fahrzeuge dürfen in der Parkraumzone auch ausserhalb von markierten Parkfeldern ohne Parkbewilligung maximal 4 Stunden abgestellt werden, sofern nichts anderes signalisiert ist. Die Regelungen für die Parkraumzone gelten für das gesamte Siedlungsgebiet. Dabei müssen folgende Bedingungen zwingend eingehalten werden:
Die Parkscheibe muss deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Die Vorbeifahrt muss stets gewährleistet werden – dies insbesondere für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Winterdienst, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. Dazu muss eine Durchfahrtsbreite von 3 m frei bleiben.
Das Parkieren und freiwillige Halten näher als 5 m vor und nach Verzweigungen (inkl. Hauszufahrten) ist auf beiden Strassenseiten untersagt.