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So schön bist du dabei. Wir freuen uns fest auf dich. Herzensfreudige Grüsse
Ursula, Franziska, Barbara, Nadja, Evelyn, Karin, Tabea

Noch ein kleiner Geheimtipp:

Grundsätzlich darf man in Niederlenz auf Quartierstrassen parkieren. In unmittelbarer Nähe, befindet sich die Alte Wildeggerstrasse.  Sie ist ziemlich breit, so dass die Vorbeifahrt gut gewährleistet ist.

Bitte nicht im Alpensichtweg parkieren. Wir wohnen in einer engen Sackgasse!

Diese  Hinweise müssen in Niederlenz, beim Parkieren auf Quartierstrassen, unbedingt beachtet werden:

Fahrzeuge dürfen in der Parkraumzone auch ausserhalb von markierten Parkfeldern ohne Parkbewilligung maximal 4 Stunden abgestellt werden, sofern nichts anderes signalisiert ist. Die Regelungen für die Parkraumzone gelten für das gesamte Siedlungsgebiet. Dabei müssen folgende Bedingungen zwingend eingehalten werden:

  • Die Parkscheibe muss deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

  • Die Vorbeifahrt muss stets gewährleistet werden – dies insbesondere für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Winterdienst, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. Dazu muss eine Durchfahrtsbreite von 3 m frei bleiben.

  • Das Parkieren und freiwillige Halten näher als 5 m vor und nach Verzweigungen (inkl. Hauszufahrten) ist auf beiden Strassenseiten untersagt.